Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus- & Hofservice Dennis Breese
Inhaber: Dennis Breese
Breetzer Straße 23 A
21354 Bleckede
E-Mail: hausundhof-breese@gmx.de
Telefon: 0157 50985353

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Haus- & Hofservice Breese

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Haus- & Hofservice Breese (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Pflege-, Garten-, Hausmeister- sowie sonstige Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsarten

Leistungen werden erbracht als:

1. Dauerpflegevertrag (regelmäßig wiederkehrende Leistungen)
2. Einzelauftrag (gesonderte Beauftragung pro Einsatz)


§ 3 Vertragslaufzeit bei Dauerpflegeverträgen

(1) Privatkunden

Dauerpflegeverträge mit Privatkunden werden mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr geschlossen.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Dauerrechnung ausgewiesenen Vertragsbeginn.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.


(2) Gewerbliche Kunden

Dauerpflegeverträge mit gewerblichen Kunden werden mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren geschlossen.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Dauerrechnung ausgewiesenen Vertragsbeginn.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 2 Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.


§ 4 Vergütung bei Dauerpflegeverträgen

Die Vergütung bei Dauerpflegeverträgen erfolgt als kalkulierte Jahrespauschale, welche in gleichbleibenden monatlichen Abschlägen berechnet wird.

Die monatlichen Abschläge stellen keine Vergütung einzelner Kalendermonate dar, sondern dienen der gleichmäßigen Verteilung der Jahresvergütung.

Die Durchführung der Pflegeleistungen orientiert sich an saisonalen, witterungsbedingten und vegetationsabhängigen Gegebenheiten.


§ 5 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Nach einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen.

(2) Eine Preisanpassung kann insbesondere erfolgen bei:

- gestiegenen Lohn- und Personalkosten
- erhöhten Material- und Entsorgungskosten
- gestiegenen Energie- und Betriebskosten
- gesetzlichen Änderungen
- allgemeinen Kostensteigerungen im Unternehmen

(3) Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(4) Mit Inkrafttreten der Preisanpassung beginnt ein neues Vertragsjahr. Dieses wird durch Ausstellung einer neuen Dauerrechnung dokumentiert.

(5) Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem in der neuen Dauerrechnung ausgewiesenen Vertragsbeginn erneut:
- Privatkunden: 1 Jahr
- Gewerbliche Kunden: 2 Jahre


§ 6 Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung

(1) Im Falle einer Preisanpassung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.

(2) Die Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung in Textform zu erklären.

(3) Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Preise als vereinbart.


§ 7 Einzelbeauftragungen

Leistungen außerhalb eines Dauerpflegevertrages erfolgen ausschließlich auf Grundlage gesonderter Beauftragung pro Einsatz.

Für Einzelbeauftragungen gelten keine festen Vertragslaufzeiten. Die Vergütung erfolgt gemäß jeweils vereinbartem Angebot oder nach Aufwand.


§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 9 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.


§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.

 

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